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| Modelling | Frauenstein 12 | |
| Animationen | A - 4962 Mining | |
| Videoediting | Tel ++43 / (0)7723 / 7009 | |
| DVD Autoring | Fax ++43 /(0)7723 / 7052 |
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Atelier Drobar Computeranimation (nachfolgend
A.D. genannt) gellten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die A.D.
gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte,
selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. In Ergänzungen
zu den Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie
Österreichs und die Softwarebedingung der Elektronikindustrie Österreichs
(herausgegeben vom Fachverband der Elektronikindustrie Österreichs) in der
jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen vom A.D. richten sich ausschließlich
nach dem Umfang und Inhalt eines vom A.D. entgegengenommenen Auftrages oder
einer vom A.D. ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden
Abschnitten.
Sofern
im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste angeführten
Preise.
Wir
behallten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen
für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hard und Software prompt
bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei
Zahlungsverzug ist A.D. berichtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und
Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber
hinaus ist A.D. bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen
mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen
Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber
A.D. und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von A.D.
nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen.
In
"Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen" unserer Kunden
ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderung
betreffende Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von d A.D. im Rahmen dieses Auftrags konzipierten, gestalteten und gefertigten Arbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach Österreichischem Recht oder den Tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film-Foto und Designrechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet (Österreich,) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.
Zieht A.D. zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erfolgreichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.
Will der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise im über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang oder im Ausland verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
Gleiches gilt, wenn der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter Verwenden bzw. diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst dann über, wenn eine Angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde .
Alle Leistungen A.D. (z.B. Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias, elektronische Datenträger, Daten die vom Agenturserver
zur Verfügung gestellt erden etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben
ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum
von A.D. und können von A.D. jederzeit - insbesondere bei Beendigung
des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.
Die
Haftung für Folgeschäden entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden
im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Für
eventuelle Streitfälle gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Braunau am Inn vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden
Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen
und vom Empfänger unwidersprochen sind. A.D. ist auf eigenes Risiko ermächtigt,
andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis
zu beauftragen.
A.D.
bietet Hard- und Software sowie Support und unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. A.D. übernimmt jedoch keine Gewähr
dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, oder dass gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für vom Anwender verursachte
Schäden haftet der Auftraggeber.
Bei
sonstigen Dienstleistungen und beigestellter Hardware und Software, wie z.B.
Installationen, Funktionserweiterungen u.a., erbringt A.D. die vereinbarten
Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen
Vorraussetzungen möglich ist. A.D. übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten
Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden
können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz
von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum von A.D.
Sofern
nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige
Mängel werden nach dem Ermessen von A.D. entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen
von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht
von A.D. zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
in der Höhe des A.D. nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von
20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht
ausgeschlossen wird.
Zusätzliche
Bestimmungen bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter
Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs
dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als
"Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen,
oder allfällige Lizenzregelungen, sind zu beachten.
Bei
individuell von A.D. erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine
vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt.
Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode
und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben
bei A.D.
A.D.
übernimmt keine gewähr dafür, dass die gelieferte Software alle Anforderungen
des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und das diese Programme ununterbrochen und
fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die
Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung,
ist in jedem Fall ausgeschlossen.